Simon Gläve in Schwarzweiß neben der Schlagzeile „KI-Texte bei Google: Wann sie gegen Spam-Regeln verstoßen“

Du lässt Entwürfe für deine Website von einer KI schreiben und fragst dich, wie KI-Texte bei Google abschneiden. Die Antwort steht in Googles eigener Dokumentation. Es zählt, ob ein Text Lesern etwas bringt und ob Seiten massenhaft nach Schema entstehen. Seit August 2026 kommt eine Hinweispflicht aus der KI-Verordnung hinzu, die nur einen Teil der Texte betrifft.

Das Wichtigste in Kürze

Vier Befunde aus Googles Dokumentation und aus der KI-Verordnung tragen alles Weitere:

  • KI-Texte sind bei Google erlaubt. Google nennt generative KI nützlich für Recherche und Gliederung. Problematisch wird es, wenn viele Seiten ohne Mehrwert für Leser entstehen; dann kann die Spam-Richtlinie gegen massenhaft erzeugte Inhalte greifen.
  • Die Menge ohne Mehrwert ist der Verstoß. Nach seinem Maßnahmenpaket vom März 2024 meldete Google 45 Prozent weniger minderwertige, nicht originelle Inhalte in den Suchergebnissen. Die Zahl nennt Google selbst, ohne Methode und ohne Länderangabe; unabhängig geprüft ist sie nicht.
  • E-E-A-T ist kein eigener Rankingfaktor. Das Raster aus Erfahrung, Fachwissen, Autorität und Vertrauenswürdigkeit beschreibt, was Googles Systeme über eine Mischung von Signalen erkennen sollen. Die Urteile der menschlichen Bewerter fließen laut Google nicht direkt in die Ranking-Algorithmen ein.
  • Die Hinweispflicht ist eng gefasst. Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026 einen Hinweis bei KI-Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Sie entfällt unter anderem, wenn Menschen den Text in der Sache prüfen oder redaktionell kontrollieren und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt; eine reine Rechtschreibkorrektur reicht laut EU-Kommission nicht. Der Digital-Omnibus vom Juli 2026 hat diesen Absatz nicht geändert. Das ist keine Rechtsberatung.

Ob ein Text mit KI entstand, ist damit zweitrangig. Wichtiger ist, ob du belegen kannst, was darin steht, und ob jemand dafür geradesteht.

Google erlaubt KI-Texte, solange sie Lesern nützen

Google hat der Frage in seiner Search Central eine eigene Seite gewidmet, zuletzt aktualisiert am 10.12.2025. Generative KI sei, so beginnt die Seite, besonders nützlich, um ein Thema zu recherchieren und eigenen Inhalten eine Struktur zu geben. Der zweite Satz zieht die Grenze. Wer mit generativer KI oder ähnlichen Werkzeugen viele Seiten ohne Mehrwert für Nutzer erzeugt, verstößt womöglich gegen Googles Spam-Richtlinie zu „scaled content abuse“.

Das Wort „viele“ trägt die Last. Ein einzelner mittelmäßiger Text ärgert seine Leser, die Richtlinie aber zielt auf Menge. Wie die Seiten entstehen, ist dabei gleich. Als Google im März 2024 seine Spam-Richtlinien verschärfte, kündigte das Unternehmen an, gegen das Produzieren von Inhalten in großer Zahl zur Rankingsteigerung vorzugehen, egal ob Automatisierung, Menschen oder beides beteiligt sind.

Nach Abschluss der Änderungen am 19. April 2024 meldete Google 45 Prozent weniger minderwertige, nicht originelle Inhalte in den Suchergebnissen; erwartet hatte es 40 Prozent. Für die 45 Prozent nennt Google weder Länder noch Methode, und unabhängig geprüft ist die Zahl nicht. Sie zeigt, wohin Google gewichtet. Mehr trägt sie nicht.

Die Spam-Richtlinie trifft Masse ohne Mehrwert

Scaled Content Abuse ist nach Googles Spam-Richtlinien das Erzeugen vieler Seiten mit dem Hauptzweck, Suchrankings zu manipulieren, ohne Nutzern zu helfen. Typisch seien große Mengen nicht origineller Inhalte mit wenig oder keinem Wert für Nutzer, „no matter how it’s created“, also gleich, auf welchem Weg sie entstehen.

Die Richtlinie nennt fünf Beispiele. Sie sind ausdrücklich nicht abschließend, helfen aber, eigene Seitengruppen einzuordnen:

  • Generierte Seitenmengen. Mit generativer KI oder ähnlichen Werkzeugen viele Seiten erzeugen, ohne Nutzern einen Mehrwert zu bieten.
  • Umgebaute Fremdinhalte. Feeds, Suchergebnisse oder andere Inhalte auslesen, um daraus viele Seiten zu erzeugen, etwa durch automatisches Umformulieren oder Übersetzen, wenn Nutzer wenig davon haben.
  • Zusammengestückelte Texte. Inhalte verschiedener Webseiten kombinieren, ohne Mehrwert hinzuzufügen.
  • Verteilte Websites. Mehrere Websites anlegen, um die Masse der Inhalte zu verschleiern.
  • Suchbegriffe ohne Sinn. Viele Seiten erstellen, die für Leser kaum Sinn ergeben, aber Suchbegriffe enthalten.

Für kleine Firmenwebsites liegt nach meiner Einschätzung der erste Punkt am nächsten. Ein typisches Muster wären zwanzig Ortsseiten, die sich nur im Städtenamen unterscheiden.

Wie Googles Bewerter solche Seiten einordnen, regeln die Search Quality Rater Guidelines. Google verweist dafür auf Abschnitt 4.6.5 zu massenhaft erzeugten Inhalten und auf Abschnitt 4.6.6 zu Hauptinhalten, die mit wenig oder keinem Aufwand, wenig Originalität und wenig Mehrwert entstanden sind. Google schränkt selbst ein: Diese Richtlinien seien keine Anleitung für Platz eins, und die Bewertungen der Prüfer beeinflussen das Ranking nicht direkt. Seitengruppen mit diesem Muster aufzuspüren, gehört für mich zur laufenden SEO-Betreuung.

E-E-A-T wirkt über Signale und ist kein eigener Rankingfaktor

E-E-A-T steht für Experience, Expertise, Authoritativeness und Trustworthiness, auf Deutsch Erfahrung, Fachwissen, Autorität und Vertrauenswürdigkeit. Google beschreibt das Raster auf der Seite „Creating helpful, reliable, people-first content“. Die Rangfolge legt ein kurzer Satz fest: „Of these aspects, trust is most important.“

Google schreibt wörtlich: „While E-E-A-T itself isn’t a specific ranking factor, using a mix of factors that can identify content with good E-E-A-T is useful.“ Die Systeme suchen also nach einer Mischung von Signalen, und bei Themen, die Gesundheit, finanzielle Stabilität oder Sicherheit von Menschen berühren können, gewichten sie E-E-A-T laut Google stärker. Eine Punkteliste zum Abhaken gibt es nicht.

Auf derselben Seite empfiehlt Google, Inhalte mit drei Fragen zu prüfen: wer sie erstellt hat, wie sie entstanden und warum es sie gibt. Die Wie-Frage betrifft KI direkt. Zu ihr gehört ausdrücklich, ob der Einsatz von Automatisierung einschließlich KI für Besucher durch Hinweise oder auf andere Weise erkennbar ist. Daraus leite ich fünf Prüfschritte ab, bevor ein KI-gestützter Text online geht.

  1. Autor benennen. Eine Autorenzeile und eine Seite, die zeigt, wer schreibt und woher das Fachwissen kommt. Google fragt unter dem Stichwort „Who“ genau danach.
  2. Erfahrung belegen. Mindestens eine Beobachtung aus eigener Arbeit, mit Zeitraum und Grenzen. Fehlt sie, fehlt das erste E.
  3. Zahlen und Titel an der Originalseite prüfen. Wert, Erhebungszeitraum, Geltungsbereich und Quellentitel so übernehmen, wie sie dort stehen.
  4. Metadaten mitprüfen. Google verlangt Genauigkeit ausdrücklich auch für title-Elemente, Meta-Descriptions, strukturierte Daten und Alternativtexte von Bildern, weil sie in Suchergebnissen erscheinen können.
  5. Entstehung offenlegen, wo Leser fragen würden. Laut Google sind KI-Hinweise nützlich bei Inhalten, bei denen sich jemand fragt, wie sie entstanden sind.

Wie leicht Schritt drei danebengeht, zeigen meine eigenen Entwürfe. Im September 2026 kam kein Beitrag für diesen Blog in weniger als drei Prüfrunden durch. Die Gegenlese fand Quellentitel, die aus dem Inhalt rekonstruiert statt kopiert waren, eine Zahl mit falschem Erhebungszeitraum und eine Kurzfassung, die behauptete, was der Fließtext einschränkte. Wie diese Prüfrunden aufgebaut sind, beschreibe ich im Beitrag über KI im Unternehmen und meinen redaktionellen Arbeitsablauf.

Die KI-Verordnung verlangt Hinweise nur für bestimmte Texte

Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz, Verordnung (EU) 2024/1689, gilt nach ihrem Artikel 113 ab dem 2. August 2026, mit abweichenden Terminen für einzelne Teile. Für Texte ist Artikel 50 Absatz 4 zuständig. Er betrifft Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, „der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren“. Sie müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.

Neben einer Ausnahme für die Strafverfolgung enthält der Absatz eine, die Websites betrifft. Die Pflicht gilt nicht, „wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt“. Beides muss zusammenkommen.

Wie streng das gemeint ist, beschreibt die EU-Kommission in ihren Fragen und Antworten zu Artikel 50, Stand 24. Juli 2026. Menschliche Überprüfung heißt dort, dass Personen mit Fachwissen und Urteilsvermögen den Inhalt in der Sache prüfen. Rechtschreib- oder Grammatikkorrektur zählt ausdrücklich nicht. Als Themen von öffentlichem Interesse nennt die Kommission unter anderem Politik, öffentliche Gesundheit und Verbrauchersicherheit, dazu wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen, über die öffentlich debattiert werden kann.

Ob ein Firmenblog über Dachsanierung darunterfällt, entscheide ich hier nicht. Verbindlich auslegen kann die Verordnung am Ende nur der Europäische Gerichtshof. Im Zweifel gehört die Frage zu einem Anwalt für IT-Recht.

Für Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die ein Deepfake sind, verlangt derselbe Absatz eine Offenlegung ohne diese redaktionelle Ausnahme. KI-Bilder auf meiner Website tragen in der Bildunterschrift den Hinweis „Mit KI erstellt.“ Das ist meine Festlegung. Ob ein einzelnes Bild rechtlich ein Deepfake wäre, beantwortet sie nicht.

Am Zeitplan für Artikel 50 hat der Digital-Omnibus zur KI wenig verändert. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 ersetzt in Artikel 50 nur Absatz 7 zu den Verhaltenskodizes; Absatz 4 bleibt, wie er ist. Verschoben hat sie vor allem die Pflichten für Hochrisiko-Systeme.

Neu ist eine Übergangsfrist für Anbieter von KI-Systemen, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren. Sie haben laut den FAQ des AI Act Service Desk bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Absatz 2. Das betrifft die Entwickler der Systeme. Für deinen Hinweis nach Absatz 4 gibt es keine Schonfrist. Mein Stand ist der 28.09.2026.

Meine Notiz: Die Detektorfrage lenkt vom Mangel ab

Die Frage, ob Google KI erkennt, halte ich für die falsche. Ein Text kann jeden Erkennungstest bestehen und trotzdem austauschbar sein, weil ihm fehlt, was Leser von jemandem erwarten, der die Sache selbst gemacht hat. Nach Googles eigenem Raster fehlen ihm dann Erfahrung und ein erkennbarer Autor.

Im September 2026 habe ich alle alten Beiträge dieses Blogs verworfen und neu schreiben lassen. Jeder neue Beitrag durchläuft seitdem die Prüfrunden von oben.

Zahlreiche Umschreibwerkzeuge werben damit, KI-Texte menschlich klingen zu lassen oder an Erkennungsprogrammen vorbeizubringen. Das behandelt den Klang. Der Mangel sitzt tiefer, und kein Werkzeug, das Sätze umstellt, liefert fehlende Erfahrung nach. Jeder Beitrag durchläuft vor der Veröffentlichung eine maschinelle Prüfung und eine Gegenlese durch eine zweite KI-Instanz. Die redaktionelle Verantwortung trage ich. Eine menschliche Prüfung im Sinne von Artikel 50 ersetzt das nicht. Artikel 50 stellt mit der redaktionellen Verantwortung eine verwandte Frage.

Häufige Fragen

Erkennt Google, ob ein Text von einer KI stammt?

Die Google-Dokumente, auf die sich dieser Text stützt, beschreiben kein Erkennungsverfahren. Sie messen an Genauigkeit und Nutzen für Leser. Ob Google intern KI-Anteile misst, lässt sich daraus nicht ableiten.

Muss ich KI-Texte auf meiner Website kennzeichnen?

Nach Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung nur Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Auch dann entfällt der Hinweis, wenn ein Mensch den Text in der Sache geprüft hat und jemand dafür redaktionell verantwortlich ist. Für deinen Einzelfall hol dir eine Rechtsberatung.

Darf ich Produktbeschreibungen im Webshop mit KI schreiben?

Google schließt das nicht aus. Für Produktdaten im Google Merchant Center gelten eigene Vorgaben. KI-generierte Titel und Beschreibungen sind dort gesondert anzugeben und als KI-generiert zu kennzeichnen. KI-Bilder brauchen dort die IPTC-Metadaten DigitalSourceType mit dem Wert TrainedAlgorithmicMedia.

Schadet ein KI-Text meinem Google-Ranking?

Die Spam-Richtlinie gilt nach ihrem Wortlaut unabhängig davon, wie Inhalte entstehen. Maßstab sind Mehrwert und Genauigkeit sowie die Frage, ob Seiten massenhaft zur Rankingsteigerung entstehen. Eine Aussage über das Ranking einzelner Seiten folgt daraus nicht.

Dein nächster Schritt

Wenn du wissen willst, ob auf deiner Website Seitengruppen nach Schema entstanden sind, schauen wir uns das gemeinsam an. Das Erstgespräch kostet nichts.

Quellen

Die folgenden Originalquellen tragen die Zitate und Befunde dieses Beitrags: